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Kur- und Gästeinformation Bad Grönenbach
Haus des Gastes
Telefon: 08334-60531
gaesteinfo(at)bad-groenenbach.de

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Ihr Weg zur Kur

Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun und planen einen Kuraufenthalt in Bad Grönenbach? Nun stellt sich die Frage: "Wie beantrage ich eine Kur?" oder "Wie beantragt man eine Rehamaßnahme?" Mit der Checkliste des Bayerischen Heilbäderverbands zeigen wir Ihnen die einzelnen Schritte für einen erfolgreichen Kurantrag.

1. Anspruch
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre (ambulant) bzw. alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden kann.

2. Ärztlicher Befund
Ihr behandelnder Arzt bescheinigt nach einem Gespräch die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme. Je nach Krankheitszustand empfiehlt er einen ambulanten oder stationären Aufenthalt.

3. Antrag
Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein. Bereits hier können Sie Ihren gewünschten Aufenthaltsort angeben. Der Arzt sollte eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme erstellen und dem Antrag beilegen.

4. Prüfung
Es folgt die Überprüfung des Kurantrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt.

5. Genehmigung
Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle.

6. Ablehnung
Bei einer Ablehnung des Kurantrages können Sie – am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes – schriftlich Widerspruch einlegen. Derzeit haben ca. 50% der in erster Instanz abgelehnten Anträge nach Widerspruch Erfolg! In Härtefällen hilft eine Klage vor dem Sozialgericht. Weitere Hilfestellungen finden Sie hier: www.gesundes-bayern.de/kurantrag-abgelehnt-was-tun  

7. Private Kur
Sie können aber jederzeit auch auf eigene Kosten eine Kur machen. Dabei übernehmen Sie die Kosten für Ihre Übernachtungen. Der Kurarzt im Heilbad oder Kurort verschreibt Ihnen nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien. 90% der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr zahlt der Patient selbst.

8. Kurort
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie einen anerkannten Kurort frei auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt Ihnen die Krankenkasse eine Vertragseinrichtung.

9. Dauer
In der Regel dauert eine ambulante oder stationäre Kur drei Wochen. Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Krankheit möglich.

10. Kosten
Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme und einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme werden die Kosten vollständig übernommen. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 € pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V in anerkannten Kurorten werden 100 % der Kurarzt-Kosten und 90 % der Kurmittel übernommen. Hinzu kann ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe kommen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 € pro Verordnung und 10 % der Kurmittel.